Zitat:
Zitat von the grip
Die Ausübung eines Amtes im Präsidium des BWTV ist daher unvereinbar mit einer Tätigkeit für die WTC Inc. bzw. die XDream GmbH.
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Und die Ausübung des Amtes mit einer Tätigkeit für die Kraichgau Sports Promotion UG war vereinbar? Wo soll da nun der Unterschied sein?
VG
RACE66