Wikipedia meint zu dem Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht#Europa
"In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig.
Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit.[8] Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich bei guten Sichtverhältnissen erlaubt.[9]
"
Problem insbesondere für Radfahrer (und auch für Motorradfahrer) ist, dass sich PKWs damit visuell in den Vordergrund drängen und "schwächere" Verkehrsteilnehmer damit eher übersehen werden können.
Von daher halte ich davon eher wenig.
MfG
Matthias