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Alt 29.11.2013, 17:39   #23
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
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Beiträge: 16.224
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
der Versicherung ist ja erst mal das Strafrecht egal!
Danke, das ist auch meine Ansicht. Nur weil eine Versicherung nicht bezahlt, da ich es dem Täter evtl. zu leicht gemacht habe, wird ein Straftatbestand nicht nichtig.

StGB § 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten