Zitat:
Zitat von tandem65
der Versicherung ist ja erst mal das Strafrecht egal!
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Danke, das ist auch meine Ansicht. Nur weil eine Versicherung nicht bezahlt, da ich es dem Täter evtl. zu leicht gemacht habe, wird ein Straftatbestand nicht nichtig.
StGB § 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.