Hi FidoDido,
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Zitat von FidoDido
Aber ist es doch. Die Versicherung argumentiert nur so, dass es keiner wäre, in der Hoffnung, nicht zahlen zu müssen.
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der Versicherung ist ja erst mal das Strafrecht egal! Wie schon geschrieben ist die Frage ob die Ware gesichert war oder nicht interessant und ob einfacherladendiebstahl überhaupt versichert wurde, also ob der Versicherungsnehmer den Schutz überhaupt beantragt hat.
Wenn ich mich nicht dagegen versichere, bleibe ich auch bei Einbruchdiebstahl auf meinem Schaden sitzen. Das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun!