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Ich hab ein bischen recherchiert:
Auch wenn man Lutz das Radel im Anschluss schenken wuerde, so ist es dann wieder sein persoenlicher Besitz und Eigentum. Damit koennte es vom GV auch beschlagnahmt werden. Dies ist bei einer 'Dauerleihgabe' nicht moeglich. Was man nur beachten sollte:
Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird, und als Preis stehen da 1800 euro oder aehnliches drin, hat Lutz die goldene A-Karte, da er im schlimmsten Fall dann sich erklaeren muss wo die Kohle ist / geblieben ist und im schlimmsten Fall diese abgeben muss.
Sorry, dass ich den Buchhalter auspacke aber es soll Lutz ja direkt geholfen werden......
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