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Alt 26.11.2013, 11:58   #5
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.620
Insgesamt nur die Fortführung des Bisherigen, was da oben steht für die Radfahrer. Es wird aufgezählt, was in dem Nationalen Radverkehrsplan steht, den das Bundeskabinett zum 1.1.2013 in Kraft setzte.

Eigentlich müsste nach den Vorschlägen des ADFC der Bund für die Fernverbindungen z.B. mehr Fahrradstrassen fördern (keine Radwege) sowie die Rahmenbedingungen unterstützen, für die vermehrte Schaffung von Tempo 30 Zonen in Siedlungsgebieten.
ADFC: Tempo 30 Initiativen .

Die im Koalitionspapier genannten Bundesverkehrswege sind u.a. Autobahnen, Bundesfernstrassen, Wasserstrassen. Bei letzterem, den Wasserstrassen, sollen die Betriebswege als Radwege geöffnet werden, was schon im Nationalen Radverkehrsplan vorgesehen ist. (Statt Bundesfernstrasse fahre ich persönlich schon lieber auf einer gut gepflegten Fahrradstrasse.)

Da über den finanziellen, investiven Umfang sowie Fördermittel für Projekte gar nichts (im Unterschied zum Breitband z.B.) und auch keine konkreten Umfänge bei den Radwegen drin steht, handelt es sich um eine weiche Absichtserklärung. Es muss über Geld und Umfang jedes Jahr neu "gestritten" werden.

(Als SPD-Mitglied würde ich mit Nein stimmen :-) )

Geändert von qbz (26.11.2013 um 12:29 Uhr).
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