Zitat:
Zitat von Hafu
Das Kernproblem, warum die Klage (inwieweit sie berechtigt ist oder nicht vermag ich aufgrund von Detailkenntnissen nicht beurteilen) wohl ins Leere laufen wird, ist der Gerichtsstand.
Der Unfall ist in Abu Dhabi passiert. Die Veranstaltungsagentur hat ihren Sitz dort, dementsprechend müsste die Klage vermutlich auch in Abu Dhabi eingereicht werden
|
Nicht zwingend. Man muss zunächst den internationalen Gerichtsstand prüfen (wozu ich jetzt grad keine Zeit hab). Es könnte durchaus ein internationaler Gerichtstand in den USA gegeben sein. Das richtet sich nach anderen Kriterien als der nationale Gerichtstand.