Zitat:
Zitat von Hafu
Der Verein muss schon (als e.v.) gemeinnützig sein
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Das scheint mir nicht ganz korrekt zu sein.
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Die Gemeinnützigkeit (§ 52 Abgabenordnung) erlangt ein Idealverein auf Antrag durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt, dies unabhängig davon, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Idealverein