Zitat:
Zitat von Pmueller69
Ich möchte nochmal nachhaken: Hat jemand eine Ahnung über Wettbewerbsrecht bei kleineren Unternehmen?
Schade, dass Jahangir Zivilrecht macht.....
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Bin kein Jurist, aber...
Inwiefern wird deiner Ansicht nach durch die WTC und/oder Challenge-Family der Wettbewerb eingeschränkt, behindert oder verfälscht?
Auch wenn die WTC marktbeherrschend ist, hindert sie doch durch ihr Verhalten keinen anderen Veranstalter daran, einen Wettkampf auszurichten. Damit das GWB (z.B. §20) greift, müsste doch eine aktive Behinderung anderer Mitanbieter oder des Wettbewerbs vorliegen. Diese könnte (rein hypothetisch) beispielsweise der Verband ausüben, indem er nur bestimmten Veranstaltern eine Genehmigung erteilt. Oder (natürlich auch nur rein hypothetisch), wenn BS in seiner Funktion als Präsident des BWTV aktiv die Genehmigung von Konkurrenzwettkämpfen behindern würde.
Ich sehe es zwar auch kritisch, wenn ein Veranstalter so marktbeherrschend ist, aber allein die Markbeherrschung wird, denke ich, nicht ausreichen, um gegne ihn vorzugehen. Siehe z.B.
Microsoft. Die sind nicht über ihre marktbeherrschende Stellung gestolpert, sondern darüber, dass die aktiv andere Mitbewerber behindert haben. In anderen Kartellrechtsverfahren ging es meines Wissens auch darum, dass die Marktbeherrschung zum Nachteil des Kunden ausgenutzt wird/werden könnte.
Zudem muss man sich die Frage stellen, warum sie markbeherrschend sind. Genau, weil das Triathlonvolk so doof ist und die horrenden Startgebühren zahlt.
Matthias