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Zitat von Tobstar23
Das kommt drauf an, wer als Betrogener definiert wird, wenn man den Straftatbestand Sportbetrug festlegt.
Wenn der Teamchef (bzw. Arbeitgeber) der Betrogene ist, dann entsteht da meiner Meinung lediglich ein mächtiges Druckmittel gegenüber dem Sportler für diejenigen, die das Doping organisieren.
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Für mich wäre naheliegend, den Konkurrenten als Betrogenen zu definieren udn dann wären der Doper ebenso wie diejenigen, die Doping orgnaisieren, die Betrüger - im konkreten Fall hättesich die Anklage dann gegen Stefan Schumacher wie auch die Verantwortlichen und Team-Ärzte des Team Gerolsteiner richten müssen. Ob die vorliegenden Fakten für ein Urteil gereicht hätten, steht auf einem ganz anderen Blatt.