Zitat:
Zitat von Galaxy_I
Ist doch kein Widerspruch.
Der Sportler ist ganz sicherlich nicht unschuldig, Hintermänner hin oder her. Dass die Preisgabe von weiteren Tatbeteiligten sich evtl. strafmindernd auswirkt, ist ja auch bei anderen Straftatbeständen nicht ungewöhnlich. Je nach Ausgestaltung kann der Bestand "Sportbetrug" meines Erachtens durchaus auch im Kampf gegen das organisierte Doping und damit Hintermänner helfen.
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Das kommt drauf an, wer als Betrogener definiert wird, wenn man den Straftatbestand Sportbetrug festlegt.
Wenn der Teamchef (bzw. Arbeitgeber) der Betrogene ist, dann entsteht da meiner Meinung lediglich ein mächtiges Druckmittel gegenüber dem Sportler für diejenigen, die das Doping organisieren.