Zitat:
Zitat von alessandro_gato
Meines Wissens war es früher erlaubt dass Öffentlich Rechtliche Wasserbetriebe innerhalb ihrer "Konzerns"/innerhalb ihres Betriebes dem Schwimmbad das Wasser zu Selbstkosten in Rechnung stellen durfte. Das ist inzwischen nicht mehr erlaubt: Schwimmbäder zahlen die Marktpreise.
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Im Endeffekt ist das eine Bilanzerungfrage und mbMn. absolut in Ordnung so. So hat das Schwimmbad ein grösseres Minus & der Zuschuß de Stadt wird transparenter. Er wird dadurch nicht geringer!
Zitat:
Zitat von alessandro_gato
Gab es meins Wissens zw. 2000-2005 einige Klagen von Juristen, Bürgern die leider wohl kein Schwimmer sind.....
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Oder auch Schwimmer, die lieber eine saubere Bilanzierung haben.
