30.09.2013, 15:14
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#45
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Szenekenner
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.187
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Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Hausfriedensbruch. Der Veranstalter hat für die Tage in seinem Veranstaltungsbereich Hausrecht und ganz klare Sicherheitsabsperrungen inklusive Sicherheitspersonal für die Einhaltung dieser Absperrungen.
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Zitat:
Zitat von Matthias75
Hab' ich auch schon gedacht. Da er eine falsche Startnummer hatte (war wohl eine "Frauenstartnummer") und offensichtlich abgekürzt hat, hat der Veranstalter vielleicht Möglichkeiten, ihn wegen der falschen Angaben bei der Anmeldung zu belangen und wegen dem Abkürzen auch zukünftig zu sperren. Vielleicht kann man was machen, weil er nicht offiziell angemeldet war, sondern die Startnummer einer anderen Person hatte.
Einen strafrechtlich relevanten Tatbestand herzuleiten wird aber vermutlich nicht einfach werden, leider  . Der Veranstalter hält sich diesbezüglich auch sehr bedeckt. Es heißt lediglich, man prüfe eine Klage.
Matthias
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Auch ich weiß nicht, ob man ihm strafrechtlich (oder auch nur zivilrechtlich) beikommen kann, aber vielleicht kann man ihm auf den folgenden Wegen schaden / eine Wiederholung schwerer machen: - Es kann herausgefunden werden, wer ihm die Startnummer gegeben hat. Das ist nach Teilnahmebedingungen auch nciht erlaubt, da kann man noch eine Sperre ausleben
 - Er will Reklame machen, das kann man unterlaufen, indem man dem Werbeträger deutlich macht, wie Scheiße sein Verhalten war (wenn der allerdings meint "bad news is good news, only no news is bad news"...
- Man kann im WOB-Umfeld (da kommt er her?) daran mitwirken, dass er in seiner Selbständigkeit nicht so oft gebucht wird...
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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