Zitat:
Zitat von LidlRacer
Leider fällt mir kein Gesetz ein, gegen das er verstoßen haben könnte.
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Hab' ich auch schon gedacht. Da er eine falsche Startnummer hatte (war wohl eine "Frauenstartnummer") und offensichtlich abgekürzt hat, hat der Veranstalter vielleicht Möglichkeiten, ihn wegen der falschen Angaben bei der Anmeldung zu belangen und wegen dem Abkürzen auch zukünftig zu sperren. Vielleicht kann man was machen, weil er nicht offiziell angemeldet war, sondern die Startnummer einer anderen Person hatte.
Einen strafrechtlich relevanten Tatbestand herzuleiten wird aber vermutlich nicht einfach werden, leider

. Der Veranstalter hält sich diesbezüglich auch sehr bedeckt. Es heißt lediglich, man prüfe eine Klage.
Matthias