Hi Markus,
die Rückzahlung ist aber kein Schuldeingeständnis...Fehler passieren!
Diese "Methode" kommt jedes Jahr aufs neue zur Heizperiode vor. Jedes Jahr wird in den Medien davor gewarnt und auf Kontrolle bei der Lieferung gedrängt.
Ich unterstelle dem Fahrer keinen Eigenantrieb, er wird lediglich das schwächste Glied in der Kette sein.
Der Fahrer hat in meinen Augen auch gar keine Möglichkeit auf "eigene Rechnung" zu handeln.
Er müsste dann ja auch noch die Abgabemenge am Haupttank manipulieren damit der "Schwund" nicht gegenüber seinem Arbeitgeber auffällt. Dann ist da auch noch die Buchhaltung, der Zahlungsverkehr über die Bank, und...und...und...
Das ist nicht so einfach.
Vermutlich erhält er seinen Teil "BAT - Bar Auf Tatze" vom Chef.
Eine Strafanzeige durch Deine Eltern bedarf ja keinen Anwalt. Ab zur Polizei und Anzeige erstatten.
Wenn der Händler die Differenz auszahlt ist doch gut. Wenn nicht, ja dann müssen Deine Eltern klagen.
Es ist ja nicht nur der Betrug an Deinen Eltern, dazu kommt ja auch noch die "gekürzte" Mineralölsteuer/Mehrwerrtsteuer.
Und da sind die Finanzbehörden, zu Recht, wenig zimperlich.
Heinrich