1. Die 700 Liter wird er zuvor "unter der Hand" verkauft haben, auf eigene Rechnung. Ist auch ein nettes Geld nebenbei.
2. Eine Nichtanzeige ist keine Strafvereitelung. Es besteht keine Anzeigepflicht (Ausnahme nur bei geplanten Verbrechen die noch vereitelt werden könnten, eigener Straftatbestand) für Privatpersonen.
3. Auf jeden Fall Anzeigen, weil der auch andere "Kunden" betrügt.
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2017: Neue Marathonbestzeit ?
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