Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Kurt Denk hat mich per E-Mail kontaktiert und mich aufgefordert, hier eine Entschuldigung an seine Adresse auszusprechen. Dafür hatte er mir eine sehr knappe Frist gesetzt, die bereits verstrichen war, als ich das E-Mail gelesen hatte (verschickt an einem Freitag, von mir gelesen am anschließenden Montag). Er hat darin angekündigt, andernfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
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Gibt es bei solchen Fristen keine Vorgaben? Wo ist die Grenze? Ansonsten könnte ich eine beliebige Frist von ein paar Stunden setzen, wollte ich jemanden ärgern.
Ich wurde mal wegen einem Motorradverkauf vor Gericht gezerrt, wo mich jemand auf Schadenersatz verklagen wollte. Letztendlich scheiterte sein Vorhaben auch daran, weil er mir keine vernünftige Frist gegeben hatte, um das Problem zu lösen.