Ohne wirklich wasserdichte Beweise verläuft das im Sand, wenn der andere nicht vorher schon war auf dem Kerbholz hat.
Ich habe mit Bort als Zeugen einen Autofahrer angezeigt, der mich bei ca. 20-25 km/h mit seiner vorderen Stoßstange am Hinterrad angeschoben hat. Er (der der Mieter dieses Wagens aber nie im Leben der Fahrer war) hat den ganzen Scheiß mit "er hätte mich wegen des Gegenverkehrs nicht überholen können und rumgehupt" zugegeben, nur das Anschieben nicht. Verfahren ist eingestellt worden, da ich nach zurückgewiesenem Widerspruch in nächster Instanz anwaltliche Hilfe hätte nehmen müssen. Da ich nicht geglaubt habe, dass das Niveau bei der Staatsanwaltschaft dadurch steigen würde, habe ich es sein lassen.
Die ahnungslose Staatsanwältin hat einen ahnungslosen Sachunverständigen (vermutlich auf dem Flur) gefunden und der meinte sogar, dass mit dem Anschieben ginge gar nicht

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Wenn das bei dir kein straßenbegleitender Radweg ist (wenn der dich dahin führt, wo du nicht hinwillst, ist es keiner mehr), bist du auf jeden Fall im Recht, was die Sachlage angeht.
Hier die von ihm doch etwas bezüglich nebeneinander fahren und Geschwindigkeiten geschönte Darstellung des Tathergangs:
