Arne, Du hast vor vier Wochen eine Sperre von laenger als zwei Jahren auf Basis einer einzigen Gerichtsentscheidung fuer nicht durchsetzbar empfunden. Glaubst Du, dass die ab 2015 anstehende Vierjahressperre fuer Ersttaeter vor Gericht wieder faellt?
Lebenslaenglich gibt es bei mehrfachen vergehen ja auch heute schon. Insoweit ist Bach's Aussage falsch. Vier Jahre reichen aber auch. Danach geht eh' nix mehr.
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