Die wollen m.E. deshalb die Mehrwertsteuer ausgewiesen, damit sie diese als Vorsteuer wieder abziehen können.
Mit Einnahmen < 17.500 €/Jahr fällst Du aber unter die sog. Kleinunternehmer-Regelung und damit bist Du nicht berechtigt, Dir Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zu holen. Gleichzeitig darfst Du damit aber auch keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Sonst würde ja der Rechnungsempfänger die Vorsteuer absetzen, Du aber nicht die Umsatzsteuer an´s Finanzamt zahlen.
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