Zitat:
Zitat von Shangri-La
Mein von mir verschuldeter Unfall wurde von meiner Versicherung übernommen. Natürlich sollte man nicht an einer RTF teilgenommen haben und nicht aufgrund von Windschattenfahren den Unfall provoziert haben, dann zahlt die Haftpflicht wohl nicht. Wegen letzterem könnte der Unfallverursacher Probleme mit der Kostenübernahme bekommen....
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Wieso? Grundsätzlich zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit. Das ist ja ihr originärer Zweck! Also sollte sie auch dann zahlen, wenn er zu nah aufgefahren ist. Das ist ja am Ende die archetypische Auffahrsituation im (Atuto-)Straßenverkehr. Und da hab ich noch von keiner Versicherung gehört, die nicht gezahlt hätte, weil der Versicherte zu nah aufgefahren war...