Zitat:
Zitat von hazelman
Den Unterschied macht hier allein schon die Tatsache aus, dass ihr beide an der RTF teilgenommen habt. Den Gerichten reicht wohl schon allein die Teilnahme am Rennen/RTF für die Annahme eines Haftungsverzichts aus.
p.s. KEine Angst, den Fred zu hijacken, passt schon!
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Mein von mir verschuldeter Unfall wurde von meiner Versicherung übernommen. Natürlich sollte man nicht an einer RTF teilgenommen haben und nicht aufgrund von Windschattenfahren den Unfall provoziert haben, dann zahlt die Haftpflicht wohl nicht. Wegen letzterem könnte der Unfallverursacher Probleme mit der Kostenübernahme bekommen....