Zitat:
Zitat von hazelman
Isses im Fall von Rennunfällen & auch bei RTFs gerade nicht!
Und das läuft wie folgt:
Durchs einverständliche Fahren in der Gruppe, wird, egal ob das nun abgesprochen wird oder nicht, ein Anspruchsverzicht für den Fall eines Unfalls angenommen. Da hast Du dann, zumindest im Fall von reiner Fahrlässigkeit keine Ansprüche - weder gegen die Versicherung, noch gegen den Verursacher.
Gilt aber alles bloß, wenn man einverständlich in der Gruppe fährt. Das war aber gestern mitnichten so! 
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Na ja, so einvernehmlich war das
nicht. Der hat sich einfach drangehängt....
By the way, der gute Mann hatte sich nie bei mir gemeldet, wegen Schaden am Rad und meiner radierten rechten Körperhälfte.... Ich hatte direkt nach dem Unfall öfters Kontakt mit seinem Verein, erkundigen zum Gesundheitszustand und Verlauf. Als alles stabil war hatte ich nicht mehr nachgefragt.