Zitat:
Zitat von Rhing
drehen dann auf. Da ist nix mit "vernünftig reden". Nur nach außen hin und man ist gut beraten, sich nicht unter Adrenalin emotional zu äußern. Ist sowieso schwierig, weil sich die Stimme ändert etc., wenn's richtig zur Sache geht.
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Zorn war schon immer ein schlechter Ratgeber aber wer bleibt in so einer Situation schon unangetastet und entsprechend besonnen?
Zitat:
Zitat von Rhing
Daher für die Freizeit nur Variante a) für mich.
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Hielt ich ebenfalls für die Beste.
Teile der Abteilungsleitung wollten mich noch umstimmen und per Petition im Verein halten.
(nachdem ich, nach meinem freiwilligen Austritt vom 1.Vorsitzenden nachträglich noch aus dem Verein geworfen werden sollte. Das zeigt wie absurd und verfahren die Situation war und welchen Hass dieser Stümper auf mich hatte)
Ich hielt das jedoch für unklug, weil die Abteilung so ebenfalls seinen Zorn auf sich gezogen hätte.
Zitat:
Zitat von Rhing
Dürfte aber ein ganz erhebliches Nachweisproblem bestehen. Grad große Teile dieses Threads zeigen das.
Ich weiß auch nicht und kann mir auch nicht recht vorstellen, wie die den Tatbestand klar definieren, so dass er vor den Grundgesetz Bestand hätte. Ist ja auch der Gedanke von Oe, wobei der Katalog aus ihrem Posting praktisch wohl hilft, aber sicher nicht hinreichend bestimmt ist.
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Nun, in Schweden und Frankreich ist es zum Beispiel ein Straftatbestand und folglich muss es auch entsprechende Mittel und Wege zur Beweisführung/-sicherung geben.
Im Informationszeitalter, in dem ein Großteil der Kommunikation über Emails läuft, lässt sich sicherlich der eine oder andere Nachweis bringen (ich könnte da jedenfalls).
Ebenso könnten sich Beobachter als Zeugen zur Verfügung stellen, die die Unverhältnismässigkeit dokumentieren (Meie Kollegin ist z.B. Ohrenzeugin eines Telefonates geworden, in dem er mich angebrüllt hat).