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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
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Alt 18.08.2013, 14:10   #35
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.762
Zitat:
Zitat von alessandro_gato Beitrag anzeigen
STVO zugelassen sollte ne Lampe schon sein.
Stirnlampen sind das nicht. Auch viele montierbare Lampen haben keine STVO Zulassung. ich fahre auch eine ohne STVO Zulassung und schalte sie im Straßenverkehr auf die niedrigste Stufe runter so das ich niemanden blende.
Ja, hab meine auch so eingestellt, dass sie nicht wirklich blendet. Habe mir jetzt den empfohlenen Halter bestellt, den werde ich an den Vorbau montieren und kann dann die Sigma Evo montieren!
Dann bekommt die Stirnlampe Pause, bis ich sie zum Laufen brauche im Winter!
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