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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
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Alt 17.08.2013, 16:55   #1
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.762
Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?

Hey Leute,
heute morgen wurde ich am Werkstor meiner Firma ziemlich blöd angemacht von jemandem des Werkschutz-Personals (so kennt man die Typen, Freundlichkeit zählt da nur bei wenigen zu den Charaktereigenschaften), weil ich keine Beleuchtung am Lenker hatte.

Ich war mit Zeitfahrrad unterwegs, hatte ein Rücklicht an der Sattelstütze, aber nichts am Lenker. Dafür aber eine sehr starke Stirnlampe am Helm.
Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen?
Google hat mir leider nicht geholfen.

Ich werde noch ein paar mal so unterwegs sein und dem netten Herrn des Werkschutzes sicher nochmal begegnen.

Da er "gedroht" hat mich an meinen Chef zu melden wüsste ich sehr gerne ob er da überhaupt im recht ist.
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