gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainiere für Deinen Traum.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.08.2013, 16:55   #1
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.762
Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?

Hey Leute,
heute morgen wurde ich am Werkstor meiner Firma ziemlich blöd angemacht von jemandem des Werkschutz-Personals (so kennt man die Typen, Freundlichkeit zählt da nur bei wenigen zu den Charaktereigenschaften), weil ich keine Beleuchtung am Lenker hatte.

Ich war mit Zeitfahrrad unterwegs, hatte ein Rücklicht an der Sattelstütze, aber nichts am Lenker. Dafür aber eine sehr starke Stirnlampe am Helm.
Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen?
Google hat mir leider nicht geholfen.

Ich werde noch ein paar mal so unterwegs sein und dem netten Herrn des Werkschutzes sicher nochmal begegnen.

Da er "gedroht" hat mich an meinen Chef zu melden wüsste ich sehr gerne ob er da überhaupt im recht ist.
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten