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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rad im Zug
Thema: Rad im Zug
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Alt 28.07.2013, 19:33   #25
feinkost
Szenekenner
 
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Beiträge: 311
8. Mitnahme von Fahrrädern
8.1 Mitnahmemöglichkeit
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen, die mit oder gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen der Produktklasse IC/EC mit dem Symbol ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig.
In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen.
8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.
8.3 Unterbringung
In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen, Fahrradabteilen und Gepäckwagen untergebracht werden.
8.4 Beförderungs- und Reservierungsentgelt
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung
von Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen. Der Beförderungspreis beträgt
für Fahrten in den reservierungspflichtigen Zügen der Produktklasse IC/EC 9 €, bei Vorlage
einer BahnCard 25/BahnCard 50 6 €. Ein Verkauf im Zug erfolgt nicht, es sei denn, dass auf
dem Abgangsbahnhof eine Verkaufsmöglichkeit vor Fahrtantritt nicht vorhanden war. Die Geltungsdauer
der Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache
Fahrt.
8.4.2 Für die ausschließliche Beförderung in den Zügen der Produktklasse C ist eine Fahrradtageskarte
für 4,50 € zu erwerben. Die Fahrradtageskarte gilt für beliebig viele Fahrten an dem
auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag.
8.4.3 Die Reservierung eines Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte oder
bei gleichzeitiger Reservierung eines Sitzplatzes entgeltfrei. Im Übrigen beträgt das Reservierungsentgelt
4,00 €. Ergänzend gelten die Regelungen in Nr. 5.3.
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