25.07.2013, 13:04
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#5
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Szenekenner
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.182
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Zitat:
Zitat von gollrich
Hi zusammen,
da mittlerweile die See und sogar der Neckar kurz vorm überkochen sind, erwarte ich das ich die nächsten Wettkämpfe also Heidelberg und Wiesbaden nicht im Neo schwimmen darf....
jetzt hab ich noch so einen Schwimmanzug von Tri11 hier rum liegen, das teil macht mich zwar nicht soviel schneller wie ein Neo, aber er bringt "gefühlt" mir schon was  ...
wie sieht das aus, kann ich die bedenkenlos drüberziehen ? oder wie sind die Regeln in diesem Gebiet ?
grüße
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Hallo,
die gesuchte Antwort findet sich (für den HDMan zumindest, aber eigentlich auch für Wiesbaden [wobei da diskutierbar wäre, ob das eine "Qualifikation für internationale Meisterschaften" im Sinne der DTU ist  ] ) in der DTU-Sportordnung:
Zitat:
F.3.2 Schwimmanzug
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen nach § 7.1.1 d) VAO, DM Elite / U23, Junioren, Jugend A und B, Qualifikationswettkämpfe für internationale Meisterschaften, Kaderbenennung, sowie für die Wettkämpfe der Deutschen Triathlon-Liga (1. und die 2. Bundesligen) verboten.
Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU gilt:
Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
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