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Das sind Auszüge der Gedanken von jemanden, der sich die Sache mal im Zusammenhang angeschaut hat. Ich habs ja mit der Juristerei nicht so...
Die Lage ist nicht so eindeutig:
Die Bundesligaordnung gilt ausdrücklich nur für die Deutsche Triathlon Liga (DTL), also die erste und zweite Bundesliga. Die Sportordnung der DTU gestattet den Landesverbänden unter Punkt D.3 in bezug auf das Zweitstartrecht ausdrücklich eigene Regelungen: "Den Landesverbänden ist es freigestellt für Ihre Ligen eine entsprechende Regelung zu treffen. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesstatuten". Während einige Verbände Doppelstarts explizit ausschließen, werden sie in anderen Verbänden von den Geschäftsführern und Ligawarten ausdrücklich genehmigt und seit Jahren durchgeführt. An dieser Stelle muss der Verweis auf Gewohnheitsrecht erfolgen: die mehrmalige Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich angesehen werden, kann als bindendes und einklagbares Recht angesehen werden, auch wenn es mit geschriebenem Recht nicht in Einklang steht.
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