Zitat:
Zitat von outergate
da fängt die schwierigkeit an. wie genau muß die ortsmeldung sein? wo fängt der eingriff in persönlichkeitsrechte an?
beispiel:
profitriathlet schlurch plurch fährt zum trainingslager nach südafrika. er meldet als dortigen wohnort stellenbosch.
nun trainiert er aber eben sehr intensiv. er schwimmt in franschoek, mal aber auch open water in kapstadt, fährt viel rad auf verschiedenen routen, läuft mal auf der bahn, mal im wald, mal am strand, nimmt an testwettkämpfen außerhalb teil, fährt zu braais mit freunden. muß die nada zu jeder tages- und nachtzeit wissen (dürfen), wo sich der athlet aufhält?
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Ich denke eine Meldung im Umkreis von 50km bis 100km ist jedem Profisportler zumutbar.
Klar, wenn ich auf ner 5h Radausfahrt bin ist es schon etwas schwieriger mich zu erreichen.
Allerdings wenn die Jungs mit MP3 Player und Co. unterwegs sind, sollte man Ihnen auch zumuten können das Sie Ihr Handy mitnehmen und somit zur Not telefonisch ein Treffen (auf der Strecke vereinbart) werden, so dass der Athlet zumindest durch anwesenheit nachweisen kann das er sich nicht im Ausland aufhält.