Zitat:
Zitat von tobyvanrattler
Fand den Bericht schon auch sehr heftig, aber nachdem man nicht nur kritisieren sollte, hier ein paar Vorschläge von mir:
1. Jeder Athlet der nicht an seinem angegebenen Ort anzutreffen ist, sprich verreist ist muß pauschal 500,- € als Aufwandsentschädigung für die Prüfer bezahlen.
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da fängt die schwierigkeit an. wie genau muß die ortsmeldung sein? wo fängt der eingriff in persönlichkeitsrechte an?
beispiel:
profitriathlet schlurch plurch fährt zum trainingslager nach südafrika. er meldet als dortigen wohnort stellenbosch.
nun trainiert er aber eben sehr intensiv. er schwimmt in franschoek, mal aber auch open water in kapstadt, fährt viel rad auf verschiedenen routen, läuft mal auf der bahn, mal im wald, mal am strand, nimmt an testwettkämpfen außerhalb teil, fährt zu braais mit freunden. muß die nada zu jeder tages- und nachtzeit wissen (dürfen), wo sich der athlet aufhält?