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ja...aber kann man einen freiwilligen sportler von einer veranstaltung abhalten weil er sich z.b. zu drei zeitpunkten nicht zu Hause befand als der Kontrolleur ne Probe wollte?
Und was wenn der Athelt nichtma ne Lizenz hat...kann der dopende AKler durch kösen von tageslizenzen der Kontrolle entgehn?
Wäre das nicht eine Benachteiligung der Lizenzinhaber?
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