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Alt 05.07.2013, 23:29   #16
niklas
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 97
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Vorsicht, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer strikten Auslegung der Regeln kann das Ärger geben. Im NADA-Code steht:

"Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind: ... Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich nach entsprechender Benachrichtigung einer gemäß anwendbaren Anti-Doping-Bestimmung zulässigen Probenahme zu unterziehen, oder jede anderweitige Umgehung einer Probenahme...

Ein Verstoß durch „die Weigerung oder das Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen”, kann sowohl durch vorsätzliches als auch durch fahrlässiges Verhalten des Athleten begründet sein."
Letztes Jahr konnten die gezogenen Teilnehmer die Probe auch noch am samstag abgeben, wurden beim Unterlagen abholen informiert.
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