Zitat:
Zitat von Tri-Foxi
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Veranstalters, ob und inwieweit er die Startgebühren im Nichtantrittsfall (aus welchem Grund auch immer) erstattet. In Moritzburg wirbt der Veranstalter z.B. ausdrücklich darum, Startplätze gegen eine Teilerstattung zurückzugeben, damit andere Teilnehmer der Warteliste starten können.
Das lässt sich aber nicht verallgemeinern.
Beim Summertime-Triathlon scheint die Ausschreibung recht streng zu sein und ist in der Tat nicht sonderlich athetenfreundlich:
Insofern ist da wenig Spielraum. Aber vielleicht ist wegen der Tageslizenz mit einer Mail an den Veranstalter bzw. an den BWTV noch etwas möglich? Getreu dem Motto
"Ein NEIN hat man schon. Ein JA kann man kriegen..."
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Für das Startgeld kann der Veranstalter das selbst entscheiden, bei der Tageslizenz ist der Veranstalter aber nur das Inkasso-Unternehmen des Verbandes, und der Verband Ba-Wü rechnet erst NACH dem Rennen ab, von daher war das Verhalten des Veranstalters zu Beginn nicht wirkilch korrekt (und ist ja auch inzwischen korrigiert) - von freundlich und kundenorientiert ganz zu schweigen
