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Alt 26.06.2013, 19:57   #3935
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Hat ein Veranstalter nicht Hausrecht? Kann er nicht bestimmten Personen ein Hausverbot erteilen? Ich kenn das jetzt nur von Geschäften, Discotheken, Konzerten, Festivals, Fußballspielen - wenn einer Person ausdrücklich erklärt wird, dass sie unerwünscht ist, nutzt selbst ein Ticket nichts.
Nicht nur Veranstalter.

Damit ein Anwalt überhaupt vor mir aufsprechen darf, braucht er eine Zulassung (und eine Vollmacht seines Mandanten). Die vergeben wir und die können wir in extremen Fällen auch wieder entziehen, was dann einem lebenslangen Berufsverbot gleichkommt.

Die Chancen, sich vor einem ordentlichen Gericht wieder "rein zu klagen": gleich Null !!

Der Wada Code sieht übrigens auch eine lebenslange Sperre, also ein lebenslanges Berufsverbot vor. Unsere Grundrechte scheinen die an der Stelle offenkundig wenig zu interessieren. Ich glaube, die 2-jährige Sperre beim Ersttäter hat vielmehr mit einem Einstufen des Dopings als minderschweres Vergehen zu tun, als mit der Berücksichtigung irgendwelcher deutscher Gerichtsurteile (Krabbe) oder der Gesetzeslage in irgendeinem Land.

Artikel 10.3.2. WADA Code
An anti-doping rule violation involving a Minor shall be considered a particularly serious violation and, if committed by Athlete Support Personnel for violations other than Specified Substances referenced in Article 4.2.2, shall result in lifetime Ineligibility forAthlete Support Personnel.

Wer Jugendliche als Trainer mit Dopingsubstanzen in Kontakt bringt, soll also für immer seine Lizenzen verlieren. Ob sich ein A-Trainer mit Berufung auf die Berufsfreiheit wieder ins "Spiel" reinklagen kann, nachdem ihm die DTU seine Lizenz aberkannt hat ??

Geändert von Megalodon (26.06.2013 um 20:17 Uhr). Grund: ortho