Zitat:
Zitat von BunterHund
Noch einmal ... beschlossen werden diese dann von allen Landesverbänden inkl. DTU-Präsidium.
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Die TK hat (bis zu) fünf Mitglieder. Der Bundeskampfrichterobmann nimmt an den Sitzungen allenfalls beratend teil. Die TK wird gemäß Satzung der DTU vom Verbandstag (also u.a. von Dir?!?) gewählt. Ich kann nirgendwo erkennen, dass Mitglieder nur aus dem Kreis der Bundeskampfrichter stammen dürfen. Und schon gar nicht, dass es Bundeskampfrichtern im Allgemeinen und Mitgliedern der TK im Besonderen verboten wäre, selber aktiv Sport, womöglich gar Triathlon zu betreiben.
Ähnliche Vorwürfe mangelnder Affinität könnte man übrigens sicherlich auch in Kreisen von Veranstaltern oder Präsidiumsmitgliedern erheben.
Führt aber wohl nicht zu "positive vibrations".
Daher Ball vielleicht besser flach halten und Argumente oberhalb der Gürtellinie austauschen.
Im übrigen glaube ich, dass es hier eher um ein Problem der (einheitlichen) Regel
auslegung als der Schaffung neuer Regeln geht. Und hier sehe ich schon ein Betätigungsfeld der TK.
Danke