Hi Arne,
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
tandem, wir reden jetzt seitenlang von nichts anderem. Willst Du mir das wirklich antun, alles zu wiederholen? Ich bitte um Gnade!
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sorry ich bin es nicht gewohnt Gefangene zu machen.
Das sind doch mindestens zwei verschiedene paar Schuhe.
Die WADA Schreibt dem Veranstalter der sich deren Code unterstellt vor daß er keine gesperrten Athleten zu seiner Veranstaltung zulässt. Es verstösst jedoch nicht gegen den WADA Code wenn der Veranstalter noch weitere Kriterien an seine Athleten stellt.
Sonst könnte sich doch jeder Tennisprofi beim ATP-Masters Turnier einklagen. Dort ist aber das Feld auf je 16 Athleten limitiert und es werden nur die Top 16 angenommen oder halt Nachrücker! Dies verstösst weder gegen WADA-Code noch gegen die freie Berufsausübung.