Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Hast Du denn für diese Behauptung einen Beleg?
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Der Kommentar in zu Artikel 10.2 auf Seite 52 deutet schon darauf hin, dass zwei Jahre das rundum vertraeglichste Minimum ist.
http://www.wada-ama.org/Documents/Wo...DE_2009_EN.pdf
Es wird aber auch der Umkehrschluss mit einem Beispiel erwaehnt. So sind Hobbysportler in Ausdauersportarten von einer laengeren Sperre weit weniger betroffen als eine Rhythmische Sportgymnastin.
Sicher ist: mein Grundrecht auf Vertragsfreiheit uebertrumpft in jeder Situation den Wunsch eines ex-Dopers in seiner Freizeit an meinem Rennen teilzunehmen. Bei allem Schutz des WADA Codes: Vorsicht, Du haelst eine Richtlinie im Sportrecht ueber Grundrechte! Das wuerde keinem Gericht standhalten.