Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Langsam wird’s albern. Selbstverständlich kann ein Veranstalter in sein Rennen einladen, wen er möchte (auch wenn diese Freiheit Beschränkungen unterliegen kann, z.B. wenn es sich um eine Weltmeisterschaft o.ä. handelt). Veranstalter A verstößt daher nicht gegen geltendes Recht, wenn er Profi B nicht einlädt.
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Und du bist nicht der Meinung das diese Feststellung 2 Drittel deiner Beiträge in diesem Thread ad absurdum führt?
Was ist denn genau deine Haltung?
Natürlich könnte man, mann SOLL aber nicht weil.....
.....hm, weshalb denn nun?
