Zitat:
Zitat von Kurt D.
Im Kampf gegen Doping sind die Weichspüler eines der größten Probleme... 
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Das stimmt nicht.
Außerdem, Menschen, die Regeln und Gesetze akzeptieren und ihr Handeln danach ausrichten, sind keine "Weichspüler".
Das Problem ist, das Doper von rechtsstaatlichen Prinzipien profitieren, wie das alle anderen, vor allem Beschuldigte, auch tun. In letzter Konsequenz führen diese Prinzipien nämlich dazu, dass eher Schuldige ungestraft davon kommen, als dass Unschuldige bestraft werden.
Arne hat schon recht, man kann Regeln nicht anwenden, weil sie einem nicht passen. Man kann aber, wie ich das schon in dem Hütthaler Thread geschrieben habe, die Regeln ändern.
Das Problem ist, dass weder die WADA noch irgendein Sportverband, Regeln einführen können, die grundsätzliche Freiheits- und Menschenrechte einschränken. Die DTU oder die NADA kann zB keine Gefängnisse einrichten und für Wiederholungstäter eine 3 monatige Gefängnisstrafe einführen. Das ist schlichtweg Freiheitsberaubung.
Ähnlich verhält es sich bei dem sogenannten Berufsverbot. Dieses ansich ist ist in der Gesellschaft als Sanktion akzeptiert und wird auch regelmäßig ausgesprochen. Was die WADA diesbezüglich macht ist ein Vordringen in einen Graubereich, von dem sojemand wie Krabbe profitiert hat.
Man müsste Antidoping Gesetze verabschieden. DAS würde dann dem Staat
und den Beschuldigten sämtliche Möglichkeiten eröffnen. Ein lebenslanges Berufsverbot wäre dann, wie zB bei Ärzten oder Polizisten überhaupt kein Problem mehr, weil es faktisch von ordentlichen Gerichten und damit vom Staat als Souverän, der weder die WADA oder die DTU ist, ausgesprochen wird.
Bleibt die Frage: Ist der Profisport gesellschaftlich in der Form relevant, dass die Einführung entsprechender gesetzlicher Regelungen vertretbar ist ? Damit verbunden ist die Frage, ob Dopen ein so schwerer Verstoß ist, dass er schon beim ersten Mal ein Berufsverbot rechtfertigt ?
Ich beantworte beides mit Ja.