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Alt 18.06.2013, 09:38   #3649
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
Benutzerbild von dude
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: NYC
Beiträge: 19.259
Zitat:
Zitat von hazelman Beitrag anzeigen
Von den Gefasele von der lebenslangen Sperre für Ersttäter mal ganz zu schweigen. Das geht rechtlich einfach nicht!
Bei einem Vollprofi vielleicht nicht, aber bei jedem Amateur und sicher auch bei Halbprofis. Zudem: lass' ein Rennen das mal fuer sich selbst entscheiden. Dann muss der Doper sich einklagen. Die daraus folgende Presse allein rechtfertigt das Vorgehen schon.

Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
Es mag rechtlich ok sein, wenn so jemand wieder an der Startlinie steht, das Recht, dies nicht gut zu finden und das auch zu artikulieren hat man aber nach wie vor.
Allerdings!

Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Geht laut Heidelberg/Jura nicht (Heidelberg !!!). Daraus folgt: Nein.

Zitat:

[i]Lebenslänglich bei Erstvergehen? Schwierig. Rechtlich käme das für Profis einem Berufsverbot gleich und hat somit juristisch keine Chance auf Durchsetzbarkeit.
Ich bleibe dabei: das muss man als Veranstalter nicht so einfach akzeptieren. Ein Fall (Krabbe) macht da noch kein Gesetz. Ich wuesste da genuegend Ansatzpunkte.

Fuer mein Hobbyrennen gilt: Doper werden lebenslaenglich gesperrt und denunziert.
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