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Alt 18.06.2013, 09:10   #3648
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.520
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen

Die zweite Chance ist bei schweren Vergehen in unserer Berufswelt eben nicht Teil des Systems in dem wir leben und sie ist deshalb auch im Profi-Sport komplett fehl am Platz.

Korrupte Polizisten werden beim ersten Vergehen für immer aus dem Staatsdienst entfern.

Pädophile Kita-Betreuer werden auf Lebenszeit von keinem Kindergarten oder Kita mehr eingestellt.

(Es lassen sich noch viele andere Beispiele finden und aufzählen. Gerade in Berufen, in denen mit einem Vertrauensvorschuss gearbeitet wird, weil Arbeitgeber/ Kunden den Betreffenden nicht ständig kontrollieren können, gibt es bei nachgewiesenen schweren Vergehen keine zweite Chance, weil der Vertrauensvorschus ein für allemal verspielt ist! Und das ist in unserer Berufswelt auch kein großes Problem weil es soviele andere Berufe gibt, in dem ein solcher Vertrauensvorschuss nicht notwendig ist und auch weil wir ein derartig dicht gewebtes soziales Netz haben, das selbst der, der z.B. mangels Ausbildung nach einem schweren Vergehen keinen anderen Beruf mehr findet, nicht Angst um seine Existenz haben muss, weil auch dann noch sein Existenzminimum vom Staat garantiert wird.)
In beiden genannten Fällen muss der Betreffende in der Regel wegen 1 Straftat verurteilt worden sein, um bei 1. den Beamtenstatus zu verlieren (darf aber je nach Einzelfall bei privaten Securities eine Anstellung finden, nur nicht als Beamter wegen der speziellen Bestimmungen des Beamtenstatus (Berlusconi ist halt kein Beamter :-) ), und muss bei 2. im Falle von Neueinstellungen für die Arbeit mit Kindern neuerdings ein verpflichtendes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen (war viele Jahrzehnte lang leider nicht vorgeschrieben ), um von weiteren beruflichen Tätigkeiten mit Kindern auch faktisch ausgeschlossen werden zu können. (darf aber im pädagogischen Tätigkeitsfeld weiter arbeiten, halt mit Erwachsenen.).
Es geht in meinen Augen auch darum, nach welcher Gesetzeslage und vor welchen Gerichten geurteilt werden soll, um einen teilweise, vollständigen Berufsauschluss zu rechtfertigen.

Geändert von qbz (18.06.2013 um 09:18 Uhr).
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