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Alt 18.06.2013, 01:16   #3639
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.339
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Ich weiß, das Gerede von der zweiten Chance für Menschen, die gefehlt haben entspricht humanistischem und christlichem Wertegut und fühlt sich gut an. Die zweite Chance ist auch in vielen, gerade den existenziellen Bereichen des Lebens völlig richtig.
Es ist aber im Zusammenhang mit Profisport völlig fehl am Platz, weil es kein Menschenrecht ist, sein Geld mit Sport zu verdienen und es nicht mal im Ansatz die Würde eines Menschen verletzt, wenn man jemandem in Zukunft kein Geld mehr für das Bestreiten von Sportwettkämpfen zahlt.
Eine solche "Sanktion", egal, ob sie für zwei, für vier oder für 10 Jahre oder gar lebenslänglich gilt, ist keine Gefängnisstrafe, nicht mal eine Geldstrafe, denn die Sperre beeinflusst ja nur hypothetische zukünftige Erlöse um die ein erwischter Doper gebracht wird und sie hat schon gar nichts zu tun mit Folter, mit der Verletzung der Integrität der Gesundheit, wie es in einem Beitrag weiter oben suggeriert wurde!

Wenn ich eine Bank hätte, würde ich niemanden als Kassierer einstellen , der schon mal geklaut hat (und so handhaben es auch sämtliche Banken die mir bekannt sind). Gibt es einen plausiblen Grund, warum man einem klauenden Kassierer eine zweite Chance als Kassierer geben sollte?
Kein Profi-Radteam kann natürlich verpflichet werden, einen wegen Dopings gesperrten Radfahrer nach Ablauf der Sperre gegen Gehalt wieder anzustellen, viele tun es aber trotzdem. --> tangiert a) Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnis.

Hingegen ist der Sportverband entsprechend seinen jetzigen Regeln verpflichtet, den Profi-Radfahrer nach Ablauf der befristeten Sperre an offiziellen Wettbewerben wie Meisterschaften teilnehmen zu lassen und er müsste für weitere Wettbewerbe auf internationaler Ebene gegebenfalls gemeldet werden. --> tangiert b) Freiheit des Berufes und der Ausübung .

Es müssten IMHO erst gesetzliche Regelungen für den Profisport verabschiedet werden, die einen Auschluss von der Ausübung des Berufes auf Zeit / auf Dauer bei Dopingvergehen kompatibel mit dem Grundgesetz Artikel 12 ermöglichen oder das Grundrecht bei solchen Verstössen einschränken (wie z.B. bei bestimmten Vorstrafen auch. Genau das aber wollte bisher in der Politik kaum jemand in DE: Vorstrafen für Sportler wegen Dopingvergehen.).
Rein sportrechtliche bzw. sportverbandliche Regelungen dürften da einfach nicht ausreichen.
qbz ist offline