Zitat:
Zitat von Trimichi
Geht laut Heidelberg/Jura nicht (Heidelberg !!!). Daraus folgt: Nein.
Zitat:
Lebenslänglich bei Erstvergehen? Schwierig. Rechtlich käme das für Profis einem Berufsverbot gleich und hat somit juristisch keine Chance auf Durchsetzbarkeit. Schon 1996 hatte das Oberlandesgericht München im Fall Katrin Krabbe entschieden, dass eine mehr als zweijährige Sperre das Grundrecht auf Berufsfreiheit beeinträchtige, was der Sprinterin, die für drei Jahre gesperrt worden war, 1,2 Millionen Mark Schadensersatz brachte. Was bedeutet diese Entscheidung 17 Jahre später? „An unserer Verfassung hat sich nichts geändert“, sagt Michael Lehner, der Heidelberger Sportrechtler, der schon viele Dopingangeklagte verteidigt hat. „Man muss auch im Fall Hütthaler akzeptieren, dass sie nach geltendem Recht ihre Strafe abgesessen hat und wieder zurück ist. Es fehlt jede Rechtsgrundlage, da noch etwas draufzupacken. Es gibt Menschenrechte, die eine zweite Chance ermöglichen, es gibt das Prinzip der Resozialisierung. Wenn ich mit dem Strafhammer auf ein Problem losgehe, löse ich es nicht.“
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Das ist aus dem Artikel zitiert, dessen Titel ich für den Link genutzt habe. War nicht als Frage gemeint
Fand den Artikel interessant, weil er genau die hier diskutierte Frage so schön aufnimmt und verneint und das auch noch am prominenten Triathlonbeispiel... (wobei das ja wiederum nichts mit deutscher Rechtsprechung zu tun hat...)
Auch die Frage warum 4 statt 2 Jahre Sperre als Strafe von der WADA eingeführt werden sollen und dass sich auch das mit deutschem Recht beißt find ich nen interessanten Aspekt.