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Alt 17.06.2013, 16:02   #3611
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.902
Zitat:
Zitat von jumaka Beitrag anzeigen
Geht laut Heidelberg/Jura nicht (Heidelberg !!!). Daraus folgt: Nein.

Zitat:

Lebenslänglich bei Erstvergehen? Schwierig. Rechtlich käme das für Profis einem Berufsverbot gleich und hat somit juristisch keine Chance auf Durchsetzbarkeit. Schon 1996 hatte das Oberlandesgericht München im Fall Katrin Krabbe entschieden, dass eine mehr als zweijährige Sperre das Grundrecht auf Berufsfreiheit beeinträchtige, was der Sprinterin, die für drei Jahre gesperrt worden war, 1,2 Millionen Mark Schadensersatz brachte. Was bedeutet diese Entscheidung 17 Jahre später? „An unserer Verfassung hat sich nichts geändert“, sagt Michael Lehner, der Heidelberger Sportrechtler, der schon viele Dopingangeklagte verteidigt hat. „Man muss auch im Fall Hütthaler akzeptieren, dass sie nach geltendem Recht ihre Strafe abgesessen hat und wieder zurück ist. Es fehlt jede Rechtsgrundlage, da noch etwas draufzupacken. Es gibt Menschenrechte, die eine zweite Chance ermöglichen, es gibt das Prinzip der Resozialisierung. Wenn ich mit dem Strafhammer auf ein Problem losgehe, löse ich es nicht.“
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