Zitat:
Zitat von Klugschnacker
: Wen wir auf der Basis unserer rechtlich einwandfreien Möglichkeiten nicht zweifelsfrei überführen können, den müssen wir laufen lassen.
Grüße,
Arne
|
Das gilt um so mehr als in Sachen Doping ja - insoweit ganz anders als im strafrecht - die sogenannte "Strict Liability" angewendet wird. Finden sie in Deiner Probe Testo, bist Du dran, egal wie es da rein gekommen ist. Hast Du das Testopflaster für nen Nikotinpflaster gehalten, Pech gehabt.
Stelle man sich mal vor, jemand würde nur deswegen in dem Bau geschickt, weil man bei ihm im Garten nen gestohlenes Auto gefunden hat?
Umso wichtiger ist ein ordentliches Verfahren!
Von den Gefasele von der lebenslangen Sperre für Ersttäter mal ganz zu schweigen. Das geht rechtlich einfach nicht!