Zitat:
Zitat von Franco13
Ja, wenn es sein muss dann musst du Bremsen.
Sportordnung G.3.3 Definition von “Überholt”:
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter Punkt G.3.2.b angeführten Zeit (Anmerkung von mir: MD max. 30 sec) zu sorgen.
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Wenn du also nach dem Überholtwerden durch den 1. der 'Gruppe' nicht deutlich langsamer gefahren bist als dieser (was bei einer Bergabpassage bedeutet, das du ggf. bremsen musst), dann ist die Verwarnung 'Regelgerecht'.
Ich würde aber wohl auch nicht auf die Idee kommen zu Bremsen, aber zumindest nicht mehr treten, was dann die KR hoffentlich gütig stimmt.
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Na ja, aber der Überholdende müsste ja auch deutlich schneller sein? Sonst dürfte er ja nicht überholen.
Oder nach dem Überholvorgang wird er langsamer, vor lauter Schwäche. Ob das erlaubt ist?
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