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Alt 04.06.2013, 15:57   #689
Stefan
 
Beiträge: n/a
"Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Übernachtung."
http://www.pirker-triathlon.de/index...schreibung.php

Ähnliche Formulierungen findet man bei vielen Triathlons, welche NICHT von den IM-Organisatoren veranstaltet werden. D.h. bei diesen Veranstaltungen bekommt man auch keinen Rappen erstattet, wenn die Veranstaltung VOR dem Start agesagt wird.

Dadurch, dass Rappi gestartet wurde, hatten die Starter die Wahlmöglichkeit, überhaupt nicht anzutreten oder eben zu starten.

Stefan
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