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Zitat von fuxbux
Ich bin nur mit einem neuen Startplatz zufrieden.
Brauche kein Shirt wo Ironman draufsteht als entschädigung.
Die Quallitat des Rucksacks sagt schon alles.
Bei dem Startgeld kann man mehr erwarten.
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Ich würde das als "höhere Gewalt" bezeichnen. Da gibt es überhaupt keine Diskussion. Wenn die Radstrecke teilweise verschüttet wird, dann ist das ein großes Pech, begründet aber keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Austragung als Duathlon zeigt ja schon einen gewissen "guten Willen" des Veranstalters, trotz des schlechten Wetters einen interessanten Wettkampf auszutragen.
Wenn - wie in Berlin - aus organisatorischen Gründen die Strecke gecancelled und zum Flughafendrehwurm umgebaut wird, finde ich die Forderung legitim, da dem Veranstalter auch signifikante Einsparungen entstehen. Wenn aber, wie hier, die Veranstaltung mit vollem Organisationsaufwand durchgeführt wird und durch ein ungewöhnliches Naturereignis abgebrochen werden muss (was bei Outdoorsport schon mal vorkommen kann), würde ich nie auf die Idee kommen, Startgeld zurückzufordern.
Die Kostenoptimierung und das mitunter leidende Preis-Leistungsverhältnis bei WTC-Veranstaltungen steht auf einem ganz anderen Blatt.
gruß, tri-guy1
