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Alt 27.05.2013, 10:47   #207
leiti
Szenekenner
 
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Beiträge: 629
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen


Findest du es O.K., dass bei den gemeldeten Staffeln, der Schwimmer einfach komplett in die Röhre schaute und keinerlei Kompensation für seine 90€ Startgeld und die ausgefallene erste Disziplin erhalten hat? (wurde in einem Post in diesem Thread gestern geschildert)

Ich hätte an Stelle des Veranstalters hier etwas angeboten, sei es eine Teilrückerstattung des Startgeldes oder auch ein Startgutschein für das nächste Jahr.
Jaein,

Punkt 6 der Teilnahmebedingungen:
6. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit Regeländerungen, die den sportlichen Ablauf betreffen, vor. Diese Änderungen sind verbindlich, sofern die Teilnehmer davon schriftlich oder mündlich bei der Wettkampfbesprechung informiert werden.

Paragraph 5, Punkt 3:
... Der Veranstalter behält sich bzgl. der Temperaturgrenze vor, in Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen, Sonderregelungen für einzelne oder alle Altersklassen zu treffen. Näheres wird in der Wettkampfbesprechung bekannt gegeben. ....

Natürlich hätte man hier kulant sein können, allerdings gibt es bei allen Outdoor Veranstaltungen (die ich kenne) Klauseln bezüglich höherer Gewalt bei Unwetter.

Ich erinnere mich an letztes Jahr in Gmunden, als der Wettkampf mitten im Bewerb abgesagt werden musste. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, 33 % des Startgeldes zurückzuverlangen, nur weil ich nicht mehr laufen durfte!
leiti ist offline   Mit Zitat antworten